infinity-brokers.com: BaFin ermittelt gegen die Infinity Business Brokers Limitedinfinity-brokers.com: BaFin ermittelt gegen die Infinity Business Brokers Limited

infinity-brokers.com: BaFin ermittelt gegen die Infinity Business Brokers Limited

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Die Finanzaufsicht BaFin warnt vor der Website infinity-brokers.com. Nach ihren Erkenntnissen bietet die britische Infinity Business Brokers Limited ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen an. Kundinnen und Kunden können über die Website Handelskonten eröffnen. Auf diese müssen sie in Kryptowährung einzahlen. Diese Einzahlungen verwendet das Unternehmen jedoch nicht weisungsgemäß, sondern transferiert sie auf externe Wallets. Die versprochenen Gewinne zahlt es nicht aus.

Finanz- bzw. Wertpapierdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch an, ohne die erforderliche Erlaubnis zu haben. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die Information der BaFin basiert auf § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz.

Quelle: Bafin

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