Frontalangriff auf die Filmförderung

 

Mit einem Frontalangriff auf die FFA bringt sich die medienpolitische Sprecherin von Bündnis 90/Die Grünen, Tabea Rößner, in die Debatte um die deutsche Filmförderung ein. So ließ Sie über eine Pressemitteilung folgende Erklärung verbreiten: “Das bisherige Mischkalkül der Förderung von ein bisschen Wirtschaft und ein bisschen Kultur hat im Lichte der Fakten ausgedient. Das eklatante Missverhältnis auch auf Bundesebene zugunsten einer Standortförderung, die sowohl tatsächliche Wirtschaftlichkeit als auch den künstlerischen Anspruch links liegen lässt, darf nicht fortbestehen!”

Was Rößner zu diesem Schluss bringt, ist die Antwort der BKM auf eine Nachfrage zur Quote der Tilgung bedingt rückzahlbarer FFA-Darlehen. Demnach sei in den vergangenen zehn Jahren nur für etwa jeden fünften geförderten deutschen Besuchermillionär (21,15 Prozent) die FFA-Produktionsförderung (gemeint ist dabei eigentlich die Projektfilmförderung, Referenzfilmförderung wird bekanntermaßen als Zuschuss gewährt) komplett getilgt worden. “Ernüchternde Zahlen”, wie Rößner es nennt. Zu den Tilgungsquoten jener Besuchermillionäre, die ihre Förderung gegebenenfalls anteilig zurückzahlen, werden in der Pressemitteilung keine Angaben gemacht, auch wenn die Überschrift “Nur jeder fünfte Besuchermillionär zahlt Filmförderung an die FFA zurück” suggeriert, dass jenseits einer kompletten Tilgung keine Rückflüsse erzielt worden seien.

Obwohl “Regisseure und Produzenten von Kinohits regelmäßig darauf verweisen, dass sie ihre Förderungen zurückzahlen”, sehe “die Wirklichkeit doch anders aus”. Es sei “durchaus überraschend, dass angesichts vergleichsweise geringer Produktions- und Marketingkosten in Deutschland offenbar so wenige Kassenschlager ihre Kosten wieder einspielen”, stellt Rößner fest.

“Man darf nicht glauben, nur weil ein Film mehr Umsatz mit Kinotickets macht, sei er gleich ‘wirtschaftlicher’: Auf das Verhältnis zum Einsatz kommt es an”, stellt Rößner fest – um sich im Folgenden auf die Referenzfilmförderung einzuschießen: “Allein dass die FFA für die Referenzförderung die absoluten Besucherzahlen zur Grundlage nimmt, ohne die Wirtschaftlichkeit dieser sogenannten Erfolge zu messen, ist angesichts dieser Zahlen schwer verständlich. Dass sich das von der FFA eingesetzte Expertengremium nun auch noch mehrheitlich für eine Stärkung einer solchen automatischen Förderung ausgesprochen hat, ist mindestens fragwürdig.”

Tatsächlich sieht das Filmförderungsgesetz bereits in seiner geltenden Form unterschiedliche Förderschwellen zwischen 25.000 und 500.000 Referenzpunkten vor, die sich primär an den Herstellungskosten der Filme bemessen. Und auch die angesprochene Expertenrunde greift im Rahmen ihres Vorschlags zur FFG-Novellierung das “Verhältnis zum Einsatz” klar auf: Um auch dem “relativen wirtschaftlichen Erfolg” unterschiedlich budgetierter Filme Rechnung zu tragen, plädiert diese für einen “Bonus” in Höhe von 25 Prozent der errechneten Punktzahl für den Fall, dass die Einspielergebnisse eines geförderten Films in den deutschen Kinos höher liegen als seine Herstellungskosten. Zwar soll die bisherige Differenzierung nach Budgetklassen aus dem FFG gestrichen werden – allerdings wird im Gegenzug eine generelle Absenkung der Förderschwelle auf 50.000 Referenzpunkte empfohlen.

Die Schärfe des Angriffs auf die Besuchermillionäre und ihre Förderung überrascht, als Rößner keinerlei Aussage zur Tilgungsquote weniger besucherstarker Filme trifft. “Es ist bezeichnend, dass die Filmförderungsanstalt diese Zahlen nicht von selbst offengelegt hat. Gerade vor der anstehenden Novelle des Filmförderungsgesetzes muss die FFA von unabhängiger Seite untersucht werden”, fordert Rößner – wobei anzumerken ist, dass zur Vorbereitung der Novellierung des FFG für die Jahre 2017 bis 2021 eine bereits im Koalitionsvertrag von 2013 vorgesehene Evaluierung der FFA-Förderungen für die Jahre 2009 bis 2013 durchgeführt wurde. Darin findet sich immerhin eine Angabe zur Gesamttilgungsquote aller geförderten Filme in diesem Zeitraum: Diese lag im Bereich der Projektfilmförderung bei sieben, im Bereich der Verleihförderung bei 17 Prozent.

Versandt wurde die Pressemitteilung von Tabea Rößner von ihrem wissenschaftlichen Mitarbeiter Frédéric Jaeger, der gleichzeitig als geschäftsführender Vorstand des Verbands der deutschen Filmkritik fungiert. Jaeger hatte zuvor bereits in ähnlicher Form im Vorfeld der Verleihung des Deutschen Filmpreises in der Berliner Zeitung unter der Überschrift “Systematischer Betrug am Kino” gegen die Filmförderung gewettert.

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