BaFin ermittelt gegen Online-Handelsplattformen
Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass der Betreiber der Webseite brokerxp.com keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Die Inhalte der Internetseite brokerxp.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass die Betreibergesellschaft unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland anbietet. Ein Impressum ist auf der Website nicht vorhanden. Ebenso wenig lassen sich dort sonstige Anhaltspunkte auf den (vollständigen) Namen des Betreibers oder seinen Geschäftssitz finden. Kunden wurde als angebliche Postanschrift die Friedrichstraße 95 in 10117 Berlin genannt. Aus Hinweisen, die der BaFin von dritter Seite vorliegen, geht hervor, dass die Plattform brokerxp.com von dem Unternehmen M&A Mergers and Acquisitions Consultancy LP Agent betrieben wird. Es werden in diesem Zusammenhang Geschäftsadressen in Großbritannien, Ungarn und Litauen aufgeführt.
Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.
Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten bei Geldanlagen im Internet zu äußerster Vorsicht und gründlicher vorheriger Recherche, um Betrug zu vermeiden. Die BaFin hat bereits mehrfach vor betrügerischen Aktivitäten von internationalen Handelsplattformen gewarnt, unter anderem im August und Dezember 2018 sowie im Mai 2020.
Quelle: diebewertung