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233 Js 232/16 (29209) V

Amtsgericht Berlin Tiergarten Urteil vom 6.7.2017

Durch das Amtsgericht Tiergarten von Berlin ist am 6.7.2017 gegen Herrn Sascha Schwill ein Urteil ergangen. Er wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Weiter wurde die Einziehung des Wertes von Taterträgen in Höhe von 18.258,59 € angeordnet.

Dem genannten Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

In der Zeit zwischen dem 21.10.2015 und dem 15.11.2015 veräußerte der Verurteilte über die Auktionsplattform eBay unter Vortäuschung seiner Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft hochwertige Apple-Produkte. Im Vertrauen darauf überwiesen die Geschädigten auf das vom Verurteilten angegebene Konto bei der Deutschen Kreditbank AG, IBAN DE05 1203 0000 0012 3729 75, den Kaufpreis in Höhen von 640,- € bis 876,50 €.

Um sich weitere Liquidität zu verschaffen, eröffnete der Verurteilte am 18.4.2016 ein Girokonto bei der Degussa Bank AG. In der Zeit vom 18.5.2016 bis zum 14.6.2016 veranlasste der Verurteilte in 59 Fällen Zahlungen mit seiner ihm von der Degussa Bank AG gewährten Master Card.

Der Degussa-Bank AG entstand hierdurch ein Schaden von 9165,77 €.

Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses können Sie innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung dieser Mitteilung bei der Staatsanwaltschaft Berlin zum Aktenzeichen 233 Js 232/16 (29209) V anmelden, § 459k Abs. 1 StPO.

Sofern Sie Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses bei der Staatsanwaltschaft binnen der sechsmonatigen Frist anmelden, kann eine Auskehrung an Sie nur dann erfolgen, sofern sich Ihr Anspruch ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergibt. Sollte sich der Anspruch nicht ohne weiteres aus der Einziehungsanordnung ergeben, bedarf es der Zulassung durch das Gericht, § 459k Abs. 2 StPO.

Unabhängig von der Sechsmonatsfrist können Sie Ihren Anspruch auf Auskehrung des Verwertungserlöses bei der Staatsanwaltschaft anmelden. In diesem Fall müssen Sie allerdings ein Endurteil im Sinne des § 704 ZPO oder einen sonstigen Vollstreckungstitel im Sinne des § 794 ZPO vorlegen, aus dem sich Ihr Anspruch auf Rückgewähr des Erlangten ergibt, § 459k Abs. 5 StPO.

Quelle: https://www.auktionshilfe.info/thread/13279-damokles70/?pageNo=4

28.01.2021

Das Urteil des Amtsgericht Berlin wurde vom Landgericht Berlin am 22.01.2018 Aktenzeichen: (565) 233 Js 232/16 Ls Ns (157/17) Landgericht Berlin, Turmstraße 91, 10559 Berlin, in eine Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahr und 8 Monate auf Bewährung abgeändert.

 

Sascha Schwill Insolvenzverfahren

Sascha Schwill Insolvenz

Klick hier und siehe alle gemeldeten Beiträge zu Sascha Schwill Sascha Schwill Insolvenzverfahren Aktenzeichen: 36s IN 923/21. (HRB 123368). Veröffentlichung Amtsgericht Berlin-Charlottenburg vom 13.04.2021. Dem öffentlichen Verzeichnis Insolvenzbekanntmachungen ist zu…

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