infinity-brokers.com: BaFin ermittelt gegen die Infinity Business Brokers Limitedinfinity-brokers.com: BaFin ermittelt gegen die Infinity Business Brokers Limited

www.coinstrades.com – BaFin ermittelt gegen die Handelsplattform CoinsTrades

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Die BaFin stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die CoinsTrades keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.

Die Inhalte auf der von der CoinsTrades betriebenen Website coinstrades.com rechtfertigen die Annahme, dass das Unternehmen unerlaubt Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen in Deutschland betreibt.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

Quelle: Bafin

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