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Handelsplattform hoinex.com: BaFin ermittelt gegen die Hoinex

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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) stellt gemäß § 37 Absatz 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die Hoinex, Sitz unbekannt, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Das Unternehmen gibt keinen vollständigen Unternehmensnamen, keine Rechtsform und keinen Geschäftssitz an.

Die Kontaktaufnahme zu Verbraucherinnen und Verbrauchern erfolgt im Rahmen privater Chats über Social Media-Plattformen wie Tinder und Instagram. Anschließende Einzahlungen nimmt die Hoinex in Kryptowährungen entgegen, was zur Verschleierung der Geldflüsse führt.

Die Inhalte auf der Website hoinex.com sowie Informationen und Unterlagen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass über die Plattform unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen in Deutschland angeboten werden. Die Website beinhaltet dabei kein Impressum.

Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank.

Die BaFin, das Bundeskriminalamt und die Landeskriminalämter raten Verbraucherinnen und Verbrauchern, bei Geldanlagen im Internet äußerst vorsichtig zu sein und vorab gründlich zu recherchieren, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen.

Quelle: Bafin

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